Hallo Gast, Sie können sich registrieren oder einloggen | Impressum | Merkliste (0)
Werbung
Sie sind hier: Home > Linktauschanfragen sind Spam




Banner Ferienflüge gif 160x600





Linktauschanfragen sind Spam

Abzocke , Betrug und Spam | 22.06.2011 14:38 | Kommentare (0) | 1636 mal gelesen
Das Amtsgericht Buxthude hat in einem Urteil vom 07.06.2011 (Aktenzeichen 31 C 789/10) festgestellt, das Linktauschanfragen als Spam einzustufen sind.

Wir hatten eine Linktauschanfrage bekommen und (aufgrund der hohen Anzahlung von Spam und Linktauschanfragen) die Unterlassung und Zahlung einer Pauschale verlangt.
Dieser Aufforderung kam die spammende Firma nicht nach.

Auch eine anwaltliche Abmahnung konnte die Beklagte nicht "überzeugen".

Nun hat das Amtsgericht Buxtehude zutreffend entschieden, das auch Linktauschanfragen als Spam zu werten sind.
Immerhin sollen die meisten Anfragen dieser Art nur dazu dienen mehr Besucher auf die Seite des Anfragenden zu leiten. Oftmals werden "Müllseiten" als Platz für den Backlink angeboten.

Das Amtsgericht Buxtehude hat in dem Urteil erklärt, das es auch legale Linktauschanfragen geben KANN, wenn ein KONKRETES ANGEBOT gemacht wird (Beispiel: "Ich zahle für einen Backlink 5 Euro im Monat, wenn Sie einverstanden sind").

Jedoch ist das Amtsgericht Buxtehude auch der Meinung, das der Versender einer Linktauschanfrage sich genügend informieren muß, OB der Empfänger nicht (wie in unserem Fall) EINDEUTIG den Erhalt unverlangter Spam und Linktauschanfragen ablehnt.

Glücklicherweise hat das Amtsgericht Buxtehude sogar als gerechtfertigt angesehen, das wir von jedem Spammer eine Pauschale von 50 Euro einfordern.
Dieser Hinweis und das Begehren (um Kosten aufzufangen) wurde NICHT als Rechtmißbrauch gewertet!

Wir hoffen, das wir dieses Urteil nicht nur für uns erstritten haben, sondern das es auch andere animiert sich erfolgreich zu gegen Spam wehren zu können.

Wir haben die facebook Gruppe "Gegen Spam" aufgemacht.
JEDER ist eingeladen mitzumachen.

Es wäre super wenn unsere Mühe mit einem kleinen "I like" bei Facebook oder einer Google Bewertung belohnt würde







Hier das Urteil:

Urteil des Amtsgerichts Buxtehude 31 C 789/10 vom 07.06.2011 als Download



BEVOR man zum Anwalt geht sollte man zwei Sachen tun.

1.
Überprüfen ob der Spammer die Kosten des (hoffentlich) verlorenen Rechtsstreites zahlen kann.

2.
Eine Rechtsschutz-Versicherung abschließen


Wir arbeiten da mit folgendenden Anbietern zusammen:

sicoon Wirtschaftsauskünfte
sicoon Wirtschaftsauskünfte


Vergleich Rechtsschutzversicherung








Tags: 31 c 78910, amtsgericht buxtehude, linktauchanfragen, linktauschanfrage, sind linktauchanfragen spam, spam, urteil wegen linktauchanfragen, urteil zu linktauchanfragen




Online Deal 150x150

www.docmorris.com
Hier für 13 Euro im Monat werben!
Sie wollen HIER Ihren Werbetext lesen? Dann melden Sie sich bei Teliad an (einfach auf diesen Text klicken) und suchen Sie nach dem Angebot TL129556. Das Angebot ist monatlich kündbar